Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.01.2003 "event-technic e.K." Veranstaltungstechnik
1. Sämtliche Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Geschäftsbedingungen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit. Sämtliche von unseren Bedingungen und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig.
2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager Köln. Gemietete Gegenstände sind bei uns abzuholen. Der Abholer muß sich bei der Abholung durch einen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein, muß er uns eine von diesem unterzeichnete Vollmacht übergeben. Die Rücklieferung des gemieteten Gegenstandes hat durch Übergabe in unserem Unternehmen zu erfolgen. Auf Wunsch des Kunden erfolgt eine Versendung der gemieteten Gegenstände durch einen Transporteur. Der Transporteur ist von dem Kunden zu beauftragen und muß uns eine vom Kunden unterzeichnete Vollmacht übergeben. Die Gefahr für die gemieteten Gegenstände geht bei Übergabe in unserem Unternehmen an den Transporteur auf den Kunden über.
3. Bei Übergabe der Anlage unterzeichnet die übernehmende Person einen Lieferschein. Mit ihrer Unterschrift erkennt sie für den Kunden verbindlich an, daß sich die Anlage in einwandfreiem Zustand befindet. Außerdem erkennt sie mit ihrer Unterschrift für den Kunden ausdrücklich die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
4. Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so sind wir hiervon sofort in
Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Miete, bei einer Pauschalmiete der hieraus pro Tag der Mietdauer sich ergebende Betrag, zu entrichten.
Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den uns nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schadens zu ersetzen.
5. Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung, so ist der Kunde selbst dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht verschuldet hat. Dies gilt nicht, wenn wir die Nichtdurchführung zu vertreten haben. Sollten vom Kunden vertragliche Verpflichtungen - nach vergeblicher Fristsetzung, sofern eine solche nicht von den Gegebenheiten her unmöglich ist - nicht erfüllt werden, sind wir von unseren Leistungsverpflichtungen frei. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
6. Der Kunde darf den Mietgegenstand ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn insbesondere nicht verpfänden oder belasten, ihn auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muß ihn vor jeglichen Zugriffen Dritter
schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten (wie z.B. durch Pfändung). Der Kunde verpflichtet sich, die
technischen Anlagen und Geräte nur innerhalb der
technisch und gesetzlich zulässigen Rahmenbedingungen einzusetzen und diese nur durch qualifiziertes Fachpersonal unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Maßgaben zu errichten und zu betreiben.
7. Der Kunde hat den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Jegliche Veränderungen an dem Mietgegenstand sind dem Kunden untersagt. Sollten sich bei der Benutzung der Mietsachen Mängel zeigen, verpflichten wir uns, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es seidenn, daß die Mängel von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der vereinbarten anteiligen Miete. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren der Anlage nach einer Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Kunden haften wir unter keinen Umständen. Etwaige Mängel sind uns sofort telefonisch und per Fax anzuzeigen.